Ist Analogfotografie bald UNESCO-Kulturerbe?
Der Deutsche Fotorat bemüht sich darum, dass analoge Fotoverfahren als immaterielles Kulturerbe durch die UNESCO anerkannt werden.
Jetzt ist der Deutsche Fotorat diesem Ziel einen großen Schritt näher gekommen: Die analoge Fotografie wird in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen eingetragen. Außerdem hat das Land Nordrhein-Westfalen die analoge Fotografie als Kulturform für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nominiert. „Das Anerkennungsverfahren erfolgt mehrstufig“, erläuterte Christian Klant vom Deutschen Fotorat. „Die jetzt erfolgte Nominierung für die Aufnahme als lebendige Tradition in die Liste des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland ist ein erster, ermutigender Erfolg für unser Anliegen.“
„Die Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe von Nordrhein-Westfalen erachtet die analogen fotografischen Verfahren für eine wichtige Stufe innerhalb der Entwicklung der Fotografie. Sie stellt fest, dass heutzutage immer weniger Personen diese alten Techniken beherrschen, die jedoch für das Verständnis und die Restaurierung von historischen Fotokonvoluten und -sammlungen unabdingbar sind“, meinte Claudia Determann vom Ministerium für Kultur- und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Erhalt der Kulturform durch die Weitergabe des zugrundeliegenden Wissens und Könnens innerhalb der Trägergruppe der analogen Fotografie erscheine dringend wünschenswert, damit dieser durch alle gesellschaftlichen Schichten gehende Bereich der Erinnerungskultur auch in Zukunft begreifbar bleibe.
Immaterielles Kulturerbe
Als immaterielles kulturelles Erbe definiert die UNESCO kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden. Sie sind im Gegensatz zu den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe nicht materiell greifbar. Das Bundesweite Verzeichnis umfasst aktuell 150 Einträge und beinhaltet ein breites Spektrum deutscher Kulturformen.
Im nächsten Schritt wird die Nominierung für das Bundesweite Verzeichnis noch einmal durch ein Fachkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission geprüft und bewertet. Dessen Empfehlungen müssen dann die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen. Eine endgültige Entscheidung soll spätestens im Frühjahr 2025 erfolgen. „Erst dann steht fest, ob die analoge Fotografie in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen wird“, so Thomas Gerwers, der zusammen mit Klant den Antrag im Namen des Deutschen Fotorats gestellt hat.
Der Deutsche Fotorat als Antragsteller vertritt als Dachverband der Fotografie in Deutschland die Interessen seiner Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen der Fotoszene und engagiert sich darüber hinaus auch für die Fotografie als Kulturgut und visuelles Kulturerbe.