Corona: Hilfen für Selbständige und Künstler
Viele Selbständige, Kleinunternehmer und Künstler stehen wegen der Corona-Krise vor dem wirtschaftlichen Ruin. Ob die angekündigten Soforthilfen ausreichen werden, um das Tal zu überwinden, ist fraglich. Zudem sind viele Fragen offen, wer wann was wieviel und bei wem beantragen kann – und wann der Zuschuss dann tatsächlich fließt.
Denn trotz aller Heureka-Rufe der Politiker sind die Regelungen ebenso weit von einer Einheitlichkeit entfernt wie von der Realisierung durch Verordnungen und Dienstanweisungen. So gilt beispielsweise in NRW eine Sonderregelung für Künstler, die ihren Antrag auf den einmaligen „Corona-Zuschuss“ in Höhe von 2.000 Euro bei der Bezirksregierung stellen müssen. Für Handwerksfotografen in Baden-Württemberg sollen dagegen die IHK und/oder die Handwerkskammern zuständig sein. In Sachsen-Anhalt wendet man sich an das Landesverwaltungsamt. Anträge auf Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) müssen bei der Bundesanstalt für Arbeit bzw. in den sogenannten Optionskommunen bei den Jobcentern der Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt werden.
Ungeklärt ist bislang in einigen Bundesländern auch die Frage, ob der „Corona-Zuschuss“ zurückgezahlt werden muss oder nicht. So liest sich der entsprechende Passus in Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Berlin beispielsweise: „muss voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden“, während in Bremen „im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z. B. des Bundes) […] die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückzuzahlen [sind]“.
Einen Überblick über den aktuellen Stand der Hilfen und Zuszändigkeiten in den einzelnen Bundesländern gibt die Seite gruenderlexikon.de. Allerdings kann an dieser Stelle keine Garantie für die Richtigkeit und Seriosität der dort zu findenden Informationen gemacht werden.
Amtliche Informationen der Landesregierungen
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
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