Durchsuchungen nach 2022-er Abmahnwelle
Das Blatt hat sich für Abmahnanwalt Kilian L. aus Berlin und dessen angeblichen Klienten Martin I. Ende des vorigen Jahres unerwartet gewendet.
Haben Sie Ende 2022 als Webseitenbetreiber auch eine Abmahnung wegen einer angeblichen Persönlichkeitsverletzung beim Abruf von Google Fonts von einem US-Server erhalten? Stammt diese Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian L. aus Berlin? Der seinen angeblichen Mandanten Martin I. aus Hannover und die angebliche Interessengemeinschaft Datenschutz vertritt? Haben Sie diesem Rechtsanwalt nicht den symbolischen Mittelfinger gezeigt, sondern die Forderung beglichen?
Dann gibt es eine gute Nachricht für Sie: In einer Pressemittelung informiert die Staatsanwaltschaft Berlin darüber, dass „heute wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro vollstreckt“ wurden. Das Verfahren richtet sich gegen die beiden Abmahn-Initiatoren.
Deshalb, sollten Sie es noch nicht getan haben, können Sie den gezahlten Abmahnbetrag jetzt zurückfordern, ggf. über ein offizielles Mahnverfahren des zuständigen Amtsgerichtes. Und sie sollten ergänzend Strafanzeige gegen die beiden Initiatoren stellen.
Die offizielle Pressemitteilung gibt es hier.