BVPA informiert über aktuelle Rechtsprechung

Der BVPA gibt im Februar einen Überblick über die aktuelle, für professionelle Bildanbieter und -anwender relevante Rechtsprechung.

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Dazu lädt der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) alle Interessierten zu einem Webinar ein, das am 19. Februar in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:30 Uhr  von jedem internetfähigen PC oder Mac angewählt werden kann. Der Hintergrund für die Veranstaltung: 2020 war für die professionelle Bildbranche – Bildanbieter und -einkäufer – geprägt durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das Corona-Jahr hat jedoch neben den ökonomischen Turbulenzen auch eine reichhaltige Rechtsprechung zum Urheberrecht an Bildern hervorgebracht.

Im Rahmen seines Webinars wird der BVPA seine Top-10-Auswahl der wichtigsten Urteile des vergangenen Jahres vorstellen, kommentieren und die Auswirkungen für die professionelle Bildvermarktung und -nutzung aufzeigen. Quer durch die Instanzen LG, OLG, BGH und EuGH geht es unter anderem um folgende Fälle:
• Drohnenfotos und die Panoramafreiheit
• Einbettungen urheberrechtlich geschützter Inhalte
• Angemessene Nachlizenzierung nach Urheberrechtsverletzungen
• Anwendbarkeit des KUG neben der DSGVO
• Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen.

Referent des Webinars ist BVPAexpert Sebastian Deubelli. Der Fachanwalt und Inhaber der Kanzlei Deubelli ist Spezialist für Urheber- und Medienrecht. Er berät und vertritt Urheber und Rechteinhaber, dort insbesondere Fotografen und Bildagenturen.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Der Teilnahmepreis beträgt für BVPA-Mitglieder 45,00 € p.P. (zzgl. MwSt.), für Nicht-Mitglieder 90,00 € p.P. (zzgl. MwSt.). Bei Anmeldung von mehr als zwei Teilnehmern eines Unternehmens wird ein Nachlass gewährt. Anfragen und Anmeldungen per E-Mail.