Bilddaten in der Wolke
Wir werfen einen Blick auf Cloudangebote unterschiedlicher Unternehmen, die für Bildgestalter bereitstehen.
Der Markt für Cloud-Angebote für Fotografen und Filmemacher ist zwar – im Vergleich zur Masse aller Angebote – relativ begrenzt, in seiner Gänze aber dennoch unübersichtlich. Es ist deshalb ratsam, sich vor der Nutzung genaue Gedanken darüber zu machen, wozu der Dienst gebraucht wird. Denn die einzelnen Angebote unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Wesentliche Unterschiede finden sich insbesondere in der Funktionalität und der damit meistens zusammenhängenden Preisgestaltung. So gibt es Angebote, die vor allem als Onlinearchiv funktionieren und nicht viel mehr bieten als Speicherplatz und die Möglichkeit, die Dateien mit anderen zu teilen. Diese Angebote sind gewöhnlich kostenlos, erfordern aber in der Regel eine vorherige Anmeldung zur Einrichtung eines Accounts.
Unterschiedliche Funktionen
Wer seine Fotos und Filme aber darüber hinaus auch online bearbeiten, zu einem Fotobuch zusammenstellen, publizieren und vielleicht sogar verkaufen will, benötigt andere Partner und muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Bei Kooperationsangeboten ist zudem zu beachten, ob sie ihren Schwerpunkt auf Bilddaten oder auf Officeanwendungen legen. Interessanterweise bieten aber gerade die Letztgenannten oft die Möglichkeit zur Bearbeitung von exotischeren Bilddateien, die in reinen Foto- und Filmportalen nicht zu finden sind. Dies erfährt man sehr schnell, wenn man Clouda-Angebote zum Speichern und gemeinsamen Bearbeiten von zum Beispiel 360°-Filmen sucht.
Nicht nur die Cloud nutzen
Grundsätzlich gilt, dass die Cloud niemals als alleiniger Ort zum Speichern der eigenen kreativen Arbeit genutzt werden sollte. Denn ebenso wie sich in der analogen Welt Schnittstellen ändern oder Speichermedien unlesbar werden können, bietet auch die virtuelle Welt keine Garantie dafür, dass jederzeit und immer auf die Daten zugegriffen werden kann. Hacker, die in die Server von Großunternehmen eindringen und Gemeindeverwaltungen oder die Intensivstationen von Krankenhäusern lahm- legen können, sind nur eine Gefahr. Die Pleite eines Anbieters oder der Verkauf an ein anderes Unternehmen, das den Dienst nicht mehr fortführt, kann ebenfalls für Probleme sorgen. Die Cloud-Services Canon Irista und Ricoh Keenai, die vor einigen Jahren eingestellt wurden, mögen als warnende Beisepiel dienen.
Selbst dort, wo den AGB entsprechend gearbeitet wird, sind Bilddateien nicht garantiert auf ewig sicher – dem Spruch „das Internet vergisst nichts“ zum Trotz. Vor allem bei Kostenlos-Angeboten weisen viele Anbieter, etwa Canon und CEWE, darauf hin, dass Cloud-Speicher nach einer vorab definierten Zeit der Nichtbenutzung – meistens ein Jahr – gelöscht werden. Ein Satz wie „Nikon kann jederzeit, ohne vorherige Mitteilung die im Rahmen von Nikon Image Space bereitgestellten Dienstleistungen ändern, unterbrechen oder einstellen, wenn Nikon es für angebracht hält“ in den Nutzungsbedingungen des Angebots sollte zumindest nachdenklich stimmen.
Nutzungsbedingungen lesen
Überhaupt sollten sich gerade diejenigen das Lesen der Nutzungsbedingungen zur Pflicht machen, die besonders hochwertige künstlerische Arbeiten in die Cloud stellen wollen und mit Bildern Geld verdienen. Denn die Rechte an den Daten sind weltweit nicht einheitlich geregelt. Natürlich ist der Urheber immer der Urheber. Aber die Nutzung der Bilddaten bleibt nicht wie selbstverständlich ausschließlich diesem vorbehalten.
So räumen sich einige Anbieter zum Beispiel selbst das Recht ein, die hochgeladenen Fotos „zur Verbesserung des Services“ oder zur Weiterentwicklung der auf künstlicher Intelligenz basierenden Optionen zu nutzen. Zudem lässt ein Passus wie der …
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