Rechtliches rund um KI
Bei der KI-erzeugten Bilderstellung treten viele rechtliche Probleme auf. Wir geben einen Überblick über aktuelle juristische Fragen.
Die KI-basierte Bilderzeugung steckt noch in den Kinderschuhen, doch schon tauchen die ersten juristischen Hürden auf. Dann geht es um das Urheberrecht (genießen die Erzeugnisse Urheberschutz?), das Markenrecht (darf ich generierte Coladosen nutzen?) und um die Kennzeichnungspflicht. Lesen Sie hier, wie die aktuelle Rechtslage ist und was es zu beachten gilt.
Sind meine KI-Erzeugnisse rechtssicher, oder haben auch andere Künstler Rechte daran?
Diese Frage zielt darauf ab, ob denn beim Training der KI urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet wurden. Das ist tatsächlich meist der Fall, weil das Gros der KIs die Bilddatenbank von LAION e. V. nutzt und diese sich wiederum aus Bildern von Amazon, Pinterest und Co. zusammensetzt (genau genommen nur aus Links zu den Bildern, aber auch das kann schon problematisch sein). Das ist rechtlich bedenklich, und so laufen in diesem Zusammenhang bereits mehrere Klagen. Es gibt zwar KI-Bildgeneratoren wie Adobe Firefly, die auf eigenen Traininingsdaten lernen – bei Adobe naheliegenderweise auf den aufgekauften Fotolia-Bildern –, aber selbst hier ist der Sachverhalt nicht gänzlich geklärt. So wird mittlerweile auch Adobe vorgeworfen, die KI mit Midjourney-Bildern trainiert zu haben (man spricht von nachweisbaren 5 % im Fundus …).
Sind meine KI-erzeugten Werke urheberrechtsfähig?
Sind meine Bilder geschützt vor einer Weiterverwendung durch andere? Zum derzeitigen Stand sind sie das nicht, weil sie nicht von Menschenhand erzeugt wurden (siehe hierzu das Urteil in Prag). Sie könnten es werden, wenn die Nachbearbeitung eine gewisse schöpferische Höhe aufweist, aber das ist Ermessenssache und viel schwieriger darzustellen als bei Fotografien.
Muss ich meine KI-Erzeugnisse als solche kennzeichnen?
Bis dato, Stand Dezember 2024, ist dies noch nicht erforderlich, aber das wird sich mit dem schrittweisen Inkrafttreten des europäischen AI Act bald ändern (vergleiche und unser Interview mit RA Dennis Tölle). Generell ist man aber gut beraten, die Erzeugnisse aus der eigenen Verantwortung heraus zu kennzeichnen. So hat beispielsweise die komplett KI-erzeugte Printausgabe der „99 Pasta-Rezepte“ des Burda-Verlags, die ohne KI-Kennzeichnung in den Handel gelangte, für harsche Kritik gesorgt. Das hätte man durch eine offenere Kommunikation vermeiden können.
Und auch Plattformen wie Instagram, Flickr und Co. verlangen mittlerweile eine Kennzeichnung der generierten Bilder oder Filme. Wer versucht, die Vorgaben auszutricksen, läuft Gefahr, …
Sie wollen den kompletten Beitrag in der aktuellen Ausgabe lesen? Hier können Sie die digit! 4-2024 kaufen!
-
digit! 4-2024
digit! Magazin 4-2024, Schwerpunkt „Virtuelle und wahrhaftige Bilder“, Umfang: 84 Seiten
inkl. MwSt.
zzgl. Versandkosten
Lieferzeit: 2-3 Werktage